FRAGEN ZU DEN KOSTEN
Gesetzlich versichert



Kinder und Jugendliche



Ist eine Erstberatung kostenpflichtig?


Bringen Sie bitte Ihre gültige Krankenvesicherungskarte mit. Dann ist die Beratung für Sie kostenfrei.




Welche Kosten kommen während einer Behandlung auf mich zu?


In den meisten Fällen wird der Großteil der Kosten bei Kinder und Jugendlichen von Ihrer Krankenversicherung übernommen. Gesetzlich vorgeschrieben ist aber, dass Sie bei jeder Rechung (alle drei Monate), einen 20%en Eigenanteil tragen, den Sie aber bei erfolgreichem Abschluss der Behandlung wieder von Ihrer Krankenversicherung zurückerstattet bekommen.




Erwachsene



Ist eine Erstberatung kostenpflichtig?


Bringen Sie bitte Ihre gültige Krankenvesicherungskarte mit. Dann ist die Beratung für Sie kostenfrei.




Welche Kosten kommen während einer Behandlung auf mich zu?


Ab dem 18. Lebensjahr ist eine kieferorthopädische Behandlung von der Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenkasse ausgeschlossen. Nur in wenigen Ausnahmefällen, in denen eine kieferorthopädisch-kieferchirurgische Kombinationstherapie notwendig ist, erfolgt eine Kostenübernahme von Ihrer Krankenversicherung.

Für Selbstzahler bieten wir gerne eine zinslose monatliche Ratenzahlung bis über 36 Monate an.
Lassen Sie sich in ruhiger Atmosphäre unverbindlich beraten!

FRAGEN ZU DEN KOSTEN
Privat oder Beihilfe versichert



Kinder und Jugendliche



Ist eine Erstberatung kostenpflichtig?


Die Kosten für eine Erstberatung werden immer von Ihrer Krankenversicherung/Beihilfe übernommen.




Welche Kosten kommen während einer Behandlung auf mich zu?


Um Ihnen bestmögliche Kostentransparenz zu ermöglichen, senden wir Ihnen vor dem Behandlungsbeginn einen detaillierten Behandlungsplan zu, den Sie zur Abklärung der Kostenübernahme an Ihre Krankenversicherung/Beihilfe einreichen können. Erst nach Abklärung der Kosten wird mit der Behandlung begonnen. Gerne helfen wir Ihnen bei Rückfrage Ihrer Krankenversicherung weiter.




Erwachsene



Ist eine Erstberatung kostenpflichtig?


Die Kosten für eine Erstberatung werden immer von Ihrer Krankenversicherung/Beihilfe übernommen.




Welche Kosten kommen während einer Behandlung auf mich zu?


Um Ihnen bestmögliche Kostentransparenz/-sicherheit zu ermöglichen, senden wir Ihnen vor dem Behandlungsbeginn einen detaillierten Behandlungsplan zu, den Sie zur Abklärung der Kostenübernahme an Ihre Krankenversicherung/Beihilfe einreichen können. Erst nach Abklärung der Kosten wird mit der Behandlung begonnen. Gerne helfen wir Ihnen auch bei Rückfragen Ihrer Krankenversicherung/Beihilfe weiter.