WAS IST EIN KIEFER­ORTHOPÄDE?
Dr. Finken & Dr. Humberg
Fachpraxis für Kieferorthopädie in Mainz


Der Kieferorthopäde ist ein Zahnarzt, der nach dem erfolgreichen Abschluss seines Studiums als Zahnarzt gearbeitet hat und im Anschluss eine mindestens 3-jährige, hauptberufliche und ganztägige Weiterbildung im Fachgebiet der Kieferorthopädie abgeschlossen hat. Diese Spezialausbildung muss sowohl in einer kieferorthopädischen Fachpraxis als auch in einer kieferorthopädischen Universitätsklinik erfolgen. Abgeschlossen wird die Ausbildung mit einer Facharztprüfung. Nur wer diese Qualifikationen erworben hat, kann sich als Kieferorthopäde oder als Fachzahnarzt für Kieferorthopädie bezeichnen.

Durch die Erfahrung und die Spezialisierung auf ausschließlich kieferorthopädische Behandlungen ist es dem Fachzahnarzt für Kieferorthopädie möglich, Fehlfunktionen und Fehlentwicklungen bei Kindern frühzeitig zu erkennen und zu behandeln, individuelle und schonende Therapien bei Kindern und Erwachsenen durchzuführen, seltene Wachstumsmuster zu erkennen und bei ungünstiger Gewebereaktion richtig zu reagieren.



WAS IST EIN ZAHNARZT MSC KIEFERORTHOPÄDIE ?


Jeder Zahnarzt kann nebenberuflich an einer Ausbildung zum Master of Science (MSc) für Kieferorthopädie teilnehmen. Da es sich hier nicht um eine hauptberufliche Vollzeitausbildung handelt und kein Mindestarbeitsjahr an einer Universitätsklinik erforderlich ist, beinhaltet diese Ausbildung im Vergleich zur Facharztausbildung einen deutlich geringeren Anteil an praktischer Behandlung und somit Erfahrung.

Der Master of Science für Kieferorthopädie kann beispielsweise an einer österreichischen Akademie erworben werden. Die Ausbildung umfasst 45 Tage mit je 10 Unterrichtsstunden à 40 Minuten verteilt über fünf Semester. Zum Vergleich: Der Fachzahnarzt benötigt für die Ausbildung mindestens 3 Jahre in Vollzeit.



WAS IST EIN ZAHNARZT MIT DEM TÄTIGKEITS­SCHWERPUNKT KIEFERORTHOPÄDIE ?


Jeder Zahnarzt kann seinen Tätigkeitsschwerpunkt auf die Kieferorthopädie legen und dieses dementsprechend mit „Tätigkeitsschwerpunkt Kieferorthopädie“ betiteln. Eine Ausbildung mit abschließender Prüfung ist hierfür nicht erforderlich.


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